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Elektronischer Zahlungsverkehr und Zukunftsmusik: Neues zum Thema "Billing Chain"

Foto: Austin Distel, Unsplash.com

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) verpflichtet dazu, ab 18.04.2020 die elektronische Rechnungsstellung anzunehmen. Auf föderaler Ebene wird der Ausbau der digitalen Verwaltung seit 2016 im Bayerischen E-Governmnet-Gesetz (BayEGovG) geregelt. Artikel 5 geht hier auf den elektronischen Zahlungsverkehr und das E-Payment                     (= elektronische Rechnung). Die Verpflichtung der Behörden zur Gewährleistung eines elektronischen Zahlungsverkehrs trat ab dem 01.01.2020 in Kraft. (Allerdings ist diese Pflicht bereits dadurch erfüllt, dass die Behörde dem Zahlungspflichtigen eine Bankverbindung mitteilt.) Die Entgegennahme von elektronischen Rechnungen durch die öffentliche Hand ist ebenso seit April 2020 verpflichtend.
Wie viele von diesem Recht Gebrauch machen, ist allerdings unbekannt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen liegen also vor. Daher gilt es nun, die Beteiligungsmöglichkeiten der Sozialverbände auszubauen und bei der Ausgestaltung der Regelungen bestmöglich zu nutzen.

 

Die Träger oder besser gesagt – die Leistungsträger haben vor allem aus wirtschaftlicher Sicht ein Eigeninteresse daran, die Digitalisierung mitzugestalten. So birgt nämlich der richtige Einsatz digitaler Technologien und Ausrüstungen ein erhebliches Potential.
Der zielgerichtete Einsatz von standardisierter Software in Verbindung mit guter Schulung des Personals wird auch die kleinsten Verwaltungseinheiten spürbar entlasten.

 

Wir sind daher der Meinung: Es braucht eine einheitliche, standardisierte Lösung, um die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern bei der Rechnungsstellung, Zahlung und Zahlungszuordnung zu gestalten: eine sogenannte "Billling Chain", in der Rechnungsstellung, Zahlungsanweisung und Avis zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger digital, standardisiert übermittelt und verarbeitet werden.

Wir haben das Thema bereits in einem Blogpost aufgegriffen: https://www.digitalagil.de/2021/10/04/billing-chain-oder-die-frage-wie-die-digitalisierung-der-abrechnung-im-bereich-der-eingliederungshilfe-in-der-zukunft-gestaltet-werden-soll/

Jedoch...

 

Eine Umfrage im Frühjahr 2022 unter den Mitgliedern der Diakonie Bayern deutet darauf hin, dass die Bezirke (Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX) und die Jugendämter bei der zukünftige Gestaltung der Rechnungsstellung, bei Zahlungsanweisungen und bei Avis im Falle der Eingliederungshilfeleistungen nach SGB VIII und SGB IX noch ganz am Anfang stehen.

Die Resonanz auf unsere Umfrage, die sich in erster Linie an unsere Mitglieder, die in der Eingliederungshilfe tätig sind,
gerichtet hat, war mit nur 55 Rückmeldungen sehr gering.

 

Nur vereinzelt sind die Ansprechpartner*innen im Bezirk und/oder dem Jugendamt bekannt, die offen sind für ein Gespräch über digitale Schnittstellen zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger.

 

Unter den Mitgliedern, die an der Umfrage teilgenommen haben, zeigt sich zudem ein gemischtes Bild: Die Erkenntnis, dass es langfristig unumgänglich ist, eine digitale Rechnungsstellung zu etablieren, ist da. Die konkreten Chancen, die sich daraus ergeben, stehen jedoch noch nicht im Vordergrund. Stattdessen gibt es viele Vorbehalte und auch den Wunsch, es solle so bleiben, wie es ist.

Auf Grundlage eines durch die Verbände "Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung e.V." (FINSOZ) und "Verband für Digitalisierung in der Sozialwirtschaft e.V." (vediso) erstellten Positionspapiers wurde in mehreren Fachsitzungen der Diakonie Bayern mit der Unternehmensberatung ConsultSocial GbR, ein Positionspapier entwickelt, das unsere spezifische Situation in Bayern darstellt.

 

Autor ist Prof. Dr.-Ing. Dietmar Wolff von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hof und Mitbegründer sowie Vorstand des Fachverbands Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (FINSOZ).

 

In seiner Analyse kommt Herr Prof. Dr.-Ing. Wolff zum Schluss, dass das Einsparungspotential genutzt und Probleme vermieden werden könnten, wenn es eine standardisierte Schnittstelle für die elektronische Rechnungen gäbe.


Die Verbände greifen dieses schwerfällige Thema gemeinsam auf. Da jedoch in erster Linie die Bezirke und Kommunen die technische Ausstattung und somit die Schnittstellen vorgeben, sollte vor allem das Thema „Standardisierung“ auf lokaler Ebene lauter diskutiert werden.

Das Positionspapier der Diakonie Bayern kann hier eine gute Argumentationshilfe sein.

 

Das Positionspapier finden Sie hier:

Download
BillingChain_Diakonie Bayern.pdf
Adobe Acrobat Dokument 3.8 MB

In einem nächsten Schritt möchten wir daher die Mitglieder der Diakonie Bayern – vor allem die, die in der Eingliederungshilfe tätig sind bitten, das Gespräch mit dem Bezirk oder der Kommune zu suchen.
Langfristiges Ziel ist es, die Mitwirkungsmöglichkeiten auszuloten und die Abläufe bei der Rechnungsstellung, Zahlung und Zahlenzuordnung zwischen Leistungserbringen und Leistungsträger zukünftig zu verbessern.

Eine neue Arbeitsgruppe zum Thema "Billing Chain" wird gemäß der Rückmeldung der Mitglieder in der Diakonie Bayern nicht eingerichtet. Stattdessen wünschen sich die Mitglieder die Entwicklungen rund um das Thema "Billig Chain" im Rahmen der bestehenden Arbeitsgruppen zu bearbeiten.

 

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Name, Funktion, Einrichtung und Kontaktdaten an digital@diakonie-bayern.de, wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zum Thema "Billing Chain" haben. Wir informieren Sie zeitnah über aktuelle Entwicklungen.

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