
Foto: Christin Hume, Unsplash.com
"Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) verpflichtet den Bund und die Länder ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale bis spätestens 31.12.2022 anzubieten (§ 1 Abs. 1 OZG). Die einzelnen Verwaltungsportale müssen miteinander zu einem Portalverbund verknüpft werden (§ 1 Abs. 2 OZG). Auch der einheitliche Ansprechpartner (vgl. Art. 71 a ff. BayVwVfG EU-Dienstleistungsrichtlinie, EU-Berufsanerkennungsrichtlinie) ist in geeigneter Form in den Portalverbund zu integrieren..."
Mit anderen Worten...:
Bund und Länder (und ebenso die Kommunen) sind mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) dazu verpflichtet, einen Katalog von rund 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren.
Von diesen Verwaltungsleistungen entfallen viele auch auf den Bereich des Sozialen und werfen zahlreiche Fragen auf. So zum Beispiel, welche Auswirkungenen die Umsetzung auf Leistungserbringer*innen und deren Klient*innen haben?
Die Umsetzung läuft nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Prinzip):
Der Bund und die Länder haben die unterschiedlichen Aufgabenpakete für diese Umsetzung dieses gigantischen Vorhabens in 14 übergeordnete Themenfelder (z.B. "Kind & Familie",
"Unternehmensführung & Entwicklung") gebündelt und daraus Maßnahmenpakete geschnürt, die in den einzelnen Bundesländern stattfinden.
Die jeweiligen Projekte stehen nach Fertigstellung allen anderen Bundesländern und Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung.
Neben diesen staatlich organisierten Projekten gibt es auf der Ebene der BAGFW ebenfalls eine Arbeitsgruppe zur OZG-Umsetzung.
Gerade passiert also unter hohem Zeitdruck bei vielen verschiedenen Akteur*innen Relevantes für unsere Arbeitsfelder.
Es entstehen Schnittstellen, die u.U. erhebliche Bedeutung haben können, weil sie – egal, ob gut oder schlecht in einem Bundesland erdacht, dann überregional ausgerollt werden könnten.
Daher ist es an der Zeit, Ansprechpartner*innen zu suchen und in den Austausch über (teschnische) Möglichkeiten, Schnittstellen und die Realitiät in den Handlungsfelder zu gehen.
Wir sollten gemeinsam wachsam bleiben und beobachten, wie die Digitalsierung der Verwaltungsleistungen in Bayern voran geht.
Herr Tobias Utters vom Landes-Caritasverband Bayern hat uns am 28.01.2022 im ITAF Talk 4.0 über die grundsätzliche Entwicklung und den aktuellen Stand zum OZG berichtet.
Der bildhafte Vortrag hat uns gut gefallen und zur stärkeren Vernetzung im Thema OZG inspiriert.
Kommentar schreiben