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"Billing Chain" – oder die Frage, wie die Digitalisierung der Abrechnung im Bereich der Eingliederungshilfe in der Zukunft gestaltet werden soll?

Foto: Austin Distel, Unsplash.com

 

Warum ist das ein Thema für die Diakonie?

 

Bundesweit gilt es, die durch das Bundesteilhabegesetz geänderten Vorgaben umzusetzen. Diese betreffen nicht nur die personenzentrierte Bedarfsermittlung und -deckung für die Menschen mit Behinderungen, sondern auch die verwaltungspraktische Abwicklung dieser Prozesse.
Das BTHG stellt heute bereits die Leistungserbringer vor große Herausforderungen bei der Trennung ihrer Leistungen nach SGB IX und XII. Eine weitere Herausforderung ist aber zunehmend auch die Abrechnung.
Nicht selten werden bereits digitalisierte Rechnungen erneut abgetippt, weil es zwischen Leistungserbringer (Einrichtung) und Leistungsträger (Verwaltung) „Schnittstellen-Probleme“ gibt. Hier werden Zeit- und Personalressourcen verschwendet und nicht selten warten deshalb die Erbringer der Leistung lange auf deren Vergütung.


Die Problematik haben FINSOZ e.V. (Bundesweite Vereinigung von Leistungserbringern und von IT-Firmen) zusammen mit vediso e.V. (Verband für Digitalisierung in der Sozialwirtschaft e.V.) im Positionspapier „Billing Chain“ ausführlich beschrieben, die Lösung ebenfalls:
Es braucht eine einheitliche Lösung, um die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern bei der Rechnungsstellung, Zahlung und Zahlungszuordnung zu gestalten. Eine sogenannte "Billling Chain", in der Rechnungsstellung, Zahlungsanweisung und Avis zwischen Leistungserbringer und Leistsungsträger digital, standardisiert übermittelt und verarbeitet werden.

 

 

Und wo ist jetzt das Problem?

 

Das Problem liegt bei den Zuständigkeiten…

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hat der Bundesgesetzgeber in die Hände der Länder gegeben. Diese wiederum haben durch die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe für ihr jeweiliges Bundesland die Umsetzung weiter delegiert. Für die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX sind in Bayern die Bezirke zuständig, für Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB VIII die Jugendämter bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Es liegt somit in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Bezirks bzw. der Jugendämter, mit welchem IT-Fachverfahren die Fallbearbeitung und Rechnungslegung in der Eingliederungshilfe abgewickelt wird. Und es ist daher auf Bundesebene - oder selbst auf Länderebene - nicht möglich, bestimmte Standards im Verfahren und dessen technische Umsetzung vorzugeben.

 

 

Wie kann die Diakonie hier zur Lösung beitragen?

 

Das Vorstand Digital-Treffen bietet den Raum, damit sich Geschäftsführer*innen und Vorständ*innen der Diakonie z.B. über dieses Thema austauschen, ein Vorgehen verabreden und Impulse setzen.

 

Am 28.09.2021 war Herr Prof. Dr. Wolff dazu geschaltet, der maßgeblich die Diskussion um "Billing Chain" vorangetrieben hat. Er hat von seinen Erfahrungen berichtet, welche Ansätze dazu verholfen haben, dass in Baden-Württemberg das Thema „Digitalisierung der Abrechnung im Bereich der Eingliederungshilfe“ gemeinsam angegangen wurde. Seine Präsentation können Sie hier downloaden:

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BillingChain_Diakonie Bayern.pdf
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